Dort fasst er den Entschluss, nochmals in die Woh- Sukzessive Mittäterschaft liegt nur vor, wenn jemand in Kenntnis und Billigung des von einem anderen begonnenen Handelns in das tatbestandsmäßige Geschehen als Mittäter eingreift und er sich mit dem anderen vor Beendigung der Tat zu gemeinschaftlicher weiterer Ausführung verbindet. 3 StR 373/14 (B. ECK. 16.09.2014 . BGH, B. ESCHLUSS VOM . 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344 [zu § 243 Abs. Sukzessive Mittäterschaft, die sich auch auf die Verwirklichung von qualifizierenden Merkmalen ((vgl. BGH, Urteil vom 24.04.1952 ? Die Streitfrage wird vor allem im Zusammenhang mit der Beihilfe diskutiert.641 Sie hat aber auch für die Frage der Mittäterschaft eine gewisse Bedeutung. - Diebstahl; Mittäterschaft; Teilnahme - Fall 9 A ist überschuldeter Eigentümer eines Imbisswagens. Das Problem ähnelt jenem der sukzessiven Mittäterschaft bzw. 6 Ein Fall dieser Art ist der, dass die Mittäter, die das Opfer vergiften wollen, im Voraus nicht wissen können, welches von 5 Herzberg, Täterschaft und Teilnahme (1977), 73. 1 Satz 2 StGB a.F. RS 2014, 20034) EINLEITUNG: Der BGH musste sich in der vorliegenden Entscheidung mit der Fra-ge auseinandersetzen, welche Voraussetzungen an die Mittäterschaft beim räuberischen Diebstahl, § 252 StGB, zu stellen sind. Sukzessive Mittäterschaft – wenn sich eine Person einer zunächst fremden Tat nach deren Beginn, aber vor ihrer Beendigung als Mittäter, in Kenntnis und Billigung des Geschehens anschließt. P: Sukzessive Mittäterschaft = Person schließt sich nach Beginn aber vor Beendigung der Tat in Kenntnis und unter Billigung des bisher Geschehenen der Tat an (+), sofern das Handeln als Teil der (gemeinsamen) Tätigkeit aller wirkt und gemeint ist und sich nicht in der bloßen Förderung fremden Handelns erschöpft. Unterschiede zwischen den Ansichten von BGH und herrschender Lehre ergeben sich aber bei Handlungsbeiträgen nur im Vorbereitungsstadium und bei einer Beteiligung zwischen Vollendung und Beendigung einer Tat (sukzessive Mittäterschaft). ]; weitere Nachweise bei Heine/Weißer in: Schönke/Schröder, StGB, 30. ist, dass eine sukzessive Mittäterschaft ebenso wie eine suk-zessive Beihilfe zu einer beendeten Tat ausgeschlossen ist 6. 3. 1 Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser Skript zur Vorlesung Strafrecht AT § 40: Mittäterschaft I. Allgemeines Fall 1: A und B plündern das Opfer O dergestalt aus, dass A den O von hinten anfällt und festhält, während B ihm die Taschen ausräumt. Darüber hinaus schildert der Sachverhalt einen Fall des sog. b) Sukzessive Mittäterschaft nach formeller Vollendung der Tat Zunächst stellt sich die Frage, ob eine Mittäterschaft noch zwischen Vollendung und Beendigung der Tat möglich ist. Fall 3: A ist in die Wohnung des O eingebrochen und hat dort Gegenstände entwendet und in seine eigene Wohnung getragen. Aufl., § … 1 Neben bekann-ten Problemen des Mordtatbestandes und aus dem Bereich der Eigentumsdelikte sind dabei besonders Fragen der (suk-zessiven) Tatbeteiligung zu diskutieren. Bei Delikten, bei denen Vollendung und Beendigung auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob die Tat nach Vollendung überhaupt noch (sukzessive) qualifiziert werden kann. Um diesen renovieren und an die Wünsche der noch ausbleibenden Gäste anpassen zu können, heuert er B an, um an die Einnahmen des in der Nähe liegenden gut laufenden Imbisses des C zu kommen. Fall 29: Ein Täter kommt selten allein ..... 227 Erfolgsqualifikation - Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB - Mit-täterexzess - sukzessive Mittäterschaft - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme Problem: Mittäterschaft beim räuberischen Diebstahl . zur Entscheidung vorgelegter Fall (BGH NStZ 2008, 280), der erheblichen Anlass zur Diskussion bietet. vorgesehenen Handlungen diesen schließlich verursachen wird, so genannte additive Mittäterschaft.